Rechtsprechung
   BGH, 06.02.1969 - III ZR 193/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,1300
BGH, 06.02.1969 - III ZR 193/66 (https://dejure.org/1969,1300)
BGH, Entscheidung vom 06.02.1969 - III ZR 193/66 (https://dejure.org/1969,1300)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 1969 - III ZR 193/66 (https://dejure.org/1969,1300)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,1300) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Verletzung der gemeindlichen Straßenverkehrssicherungspflicht - Unebenheit im gepflasterten Gehweg - Maßgeblichkeit der allgemeinen privatrechtlichen Grundsätze bzw. des Amtshaftungsrechts bei der Haftung für den verkehrssicheren Zustand von Straßen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823
    Verkehrssicherungspflicht der Gemeinden für den Zustand der Gehwege; Mitverschulden bei Übersehen einer Unebenheit

Papierfundstellen

  • VersR 1969, 515
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.11.1967 - III ZR 98/67

    Rechtsgrundlage für Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für

    Auszug aus BGH, 06.02.1969 - III ZR 193/66
    Der Senat sieht keinen Anlaß, von dieser Rechtsprechung abzugehen (vgl. zuletzt BGH Urt. v. 9. November 1967 - III ZR 98/67 = NJW 1968, 443 = BGH Warn 1967 Nr. 239; Urt. v. 30. September 1968 - III ZR 96/66 = VersR 1969, 35).
  • BGH, 30.09.1968 - III ZR 96/66

    Klage gegen den Unfallverursacher auf Ersatz gezahlter

    Auszug aus BGH, 06.02.1969 - III ZR 193/66
    Der Senat sieht keinen Anlaß, von dieser Rechtsprechung abzugehen (vgl. zuletzt BGH Urt. v. 9. November 1967 - III ZR 98/67 = NJW 1968, 443 = BGH Warn 1967 Nr. 239; Urt. v. 30. September 1968 - III ZR 96/66 = VersR 1969, 35).
  • RG, 27.11.1916 - VI 275/16

    Haftung der Stadtgemeinden für Verkehrssicherheit der Straßen

    Auszug aus BGH, 06.02.1969 - III ZR 193/66
    Die Gemeinde muß aber die geeigneten organisatorischen Maßnahmen treffen, um die regelmäßige Beaufsichtigung und Ausbesserung der Straßen zu gewährleisten; sie muß dazu den Vollzug, die Angemessenheit und die Tauglichkeit ihrer Anordnungen fortlaufend überwachen sowie sicherstellen, indem sie eine lückenlose Organisation schafft und die Tätigkeit der danach bestellten Bediensteten im allgemeinen beaufsichtigt (RGZ 89, 136; 153, 356/360; BGH VersR 1954, 414; 1955, 307).
  • RG, 16.02.1937 - VII 233/36

    1. Zur Frage der unrichtigen Rechtsausübung beim Festhalten an einem Vergleich,

    Auszug aus BGH, 06.02.1969 - III ZR 193/66
    Die Gemeinde muß aber die geeigneten organisatorischen Maßnahmen treffen, um die regelmäßige Beaufsichtigung und Ausbesserung der Straßen zu gewährleisten; sie muß dazu den Vollzug, die Angemessenheit und die Tauglichkeit ihrer Anordnungen fortlaufend überwachen sowie sicherstellen, indem sie eine lückenlose Organisation schafft und die Tätigkeit der danach bestellten Bediensteten im allgemeinen beaufsichtigt (RGZ 89, 136; 153, 356/360; BGH VersR 1954, 414; 1955, 307).
  • BGH, 10.05.2007 - III ZR 115/06

    Voraussetzungen vollständiger Überbürdung des Schadens auf den Geschädigten

    Wenn er Unebenheiten in der Pflasterung übersieht, ist ihm allein daraus der Vorwurf einer besonderen Unaufmerksamkeit nicht zu machen (Urteil vom 6. Februar 1969 - III ZR 193/66 - VersR 1969, 515, 516 f.).
  • OLG Stuttgart, 26.11.2020 - 2 U 437/19

    Verkehrssicherungspflichtverletzung und Schmerzensgeld: Sturzunfall eines

    Ein Fußgänger braucht auf dem Gehweg allerdings nicht ständig die Augen nach unten zu richten, sondern es genügt, wenn er beim Gehen seine Blicke nur gelegentlich und beiläufig auch auf die Straßenoberfläche lenkt (BGH, Urteil vom 06. Februar 1969 - III ZR 193/66, juris Rn. 24).
  • OLG Brandenburg, 21.12.2007 - 2 U 9/07

    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde: Sturz eines Fußgängers auf einem Gehweg

    Der Bundesgerichtshof hat unter Berufung auf ein Urteil vom 6. Februar 1969 (VersR 1969, 515, 516 f.) ausgeführt, ein Fußgänger brauche auf dem Gehweg einer Stadt die Augen nicht ständig nach unten zu richten.
  • OLG Dresden, 12.10.1994 - 6 U 695/94

    Verkehrssicherungspflicht bei unbefestigtem Standstreifen

    In diesen Fällen ist - ohne daß es insoweit noch eines besonderen Hinweise bedürfte - für jeden Einsichtigen ohne weiteres erkennbar, daß ein gefahrloses Befahren eines solchen Banketts mit schweren Fahrzeugen nicht gewährleistet ist (BGH, Versicherungsrecht 1969, 515 ).

    Hier muß der Kraftfahrer jedoch eine erhöhte Sorgfalt anwenden und mit angepaßter Geschwindigkeit fahren, so daß er jederzeit anhalten kann (BGH, Versicherungsrecht 1969, 515 ; 1978, 574).

  • OLG Hamm, 15.12.1999 - 11 U 101/99

    Schadensersatz für einen durch einen Unterschied im Höhenniveau zwischen Pflaster

    Niveauunterschiede von 5 bis 6 cm bilden dagegen in der Regel eine erhebliche Stolperkante, die durch normales Gehen nicht mehr ausgeglichen werden kann und deshalb als gefährlich anzusehen ist (vgl. auch BGH VersR 1969, 515).
  • OLG Celle, 22.10.1986 - 9 U 28/86
    Im Hinblick auf Kraftfahrzeuge hat die Rechtsprechung entschieden, daß der Kraftfahrer auch auf unbefestigten Randstreifen, die er, was die Verkehrssituation erforderlich machen kann, in langsamer und vorsichtiger Fahrweise mitbenutzen darf, ohne besonderen Hinweis nicht mit für ihn nicht erkennbaren Gefahrenstellen zu rechnen braucht, die einer solchen - eingeschränkten - Benutzung des Banketts entgegenstehen (vgl. BGH VersR 1969, 280 f, mit Anmerkung Gaisbauer VersR 1969, 515 , m.w.N.; BGH VersR 1978, 573 f).
  • LG Osnabrück, 21.10.2002 - 1 O 1773/02

    Bestehen eines Amtshaftungsanspruches aufgrund einer Verletzung der

    Bei befestigten Banketten kann der Kraftfahrer damit rechnen, dass er sie in Notfällen bei vorsichtigem Befahren auch mit schweren Fahrzeugen gefahrlos benutzen kann; nur dann, wenn ein solches Bankett ausnahmsweise zu seiner Benutzung nicht geeignet ist, sind die Verkehrsteilnehmer zu warnen (BGH, VersR. 1957, 1396; BGH VersR 1969, 515).
  • BGH, 16.03.1970 - III ZR 120/69

    Pflichten des Trägers der Straßenbaulast im Hinblick auf von Überflutung

    War das der Pall, dann mußte der Straßenmoister die Ursache dieser häufigen Überspülung zu ergründen versuchen und sich um Möglichkeiten einer Abhilfe bemühen« Ein Straßonraeister darf sich auch nicht mit schriftlichen Berichten seiner Straßenwärter begnügen; er muß diese überwachen, ihnen Anweisung er teilen und persönlich zumindest Stichproben machen, auch verdächtige oder gar gefährliche Straßenstellen erforderlichenfalls selbst untersuchen oder durch sach verständige Hilfskräfto begutachten lassen« Denn zur Straßenverkehrsoicherungspflicht gehört wegen ihrer Bedeutung für die Verkehrssicherheit eine umfassende Organisations- und Aufsichtspflicht Der Pflichtige hat die geeigneten Anordnungen zu troffen, um die sachgemäße Unterhaltung und regelmäßige Beaufsichtigung der Straßen zu gewährleisten sowie den Vollzug, dio Angemessenheit und das Zureichen dieser Anordnungen zu sichern (BGH VersR 1954, 414; 1955, 307; 1969, 515).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht